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1.) Eine Provision ist nur zu zahlen, wenn ein Vertragsabschluß
über das angebotene Objekt zustande kommt, mit der Unterzeichnung
des Vertrages gilt die Provision als fällig. Kommt kein Vertrag zustande,
so ist die Tätigkeit des Maklers kostenlos, es sei denn, es ist ausdrücklich
etwas anderes vereinbart.
2.) Die angebotenen Objekte bzw. die nachgewiesenen Interessenten sind nur für den Empfänger bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über die Angebote ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet. Unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz in Höhe des Provisionsanspruches. 3.) Angebotene Objekte bzw. nachgewiesene Interessenten gelten
als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes
nicht binnen 5 Tagen nach Zugang unter Offenlegung seiner Informationsquelle
schriftlich das Gegenteil nachweist; andernfalls wird unser Nachweis als
ursächlich für einen späteren Abschluß anerkannt.
4.) Die Höhe der Provision beträgt für den Angebotsempfänger, soweit nichts abweichendes vereinbart wurde: a.) für den Nachweis oder Vermittlung bei Verkauf von Grundbesitz oder eines Erbbaurechts (beim Erbbaurecht einschließlich Grundstückswert) vom Kaufpreis: 3,57% (inkl. 19% Mwst.) für den Verkäufer oder Erbbaurechtsverpflichteten, 3,57% (inkl. 19% Mwst.) für den Käufer oder Erbbauberechtigten b.) Die Provision bei Vermietung bzw. Verpachtung beträgt 2,38 Monatsmieten (incl. 19% Mwst.) zu Lasten des Mieters bzw. Pächters. Bei Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von über 5 Jahren beträgt die Provision 3,57% (incl. 19% Mwst.) aus der 10-fachen Jahresmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet. c.) Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungsgegenständen etc., sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision jeweils 3,57% (incl. 19% Mwst.) aus der vereinbarten Summe. d.) Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1,19% (incl. 19% Mwst.) vom Verkaufswert des Grundbesitzes, zahlbar vom Berechtigten. e.) Ein nachträglicher Ankauf des Objektes durch den Mieter oder Pächter innerhalb 5 Jahren nach Vertragsabschluß verpflichtet die Beteiligten zur Zahlung der üblichen Provision unter Berücksichtigung einer bereits gezahlten Mieter- bzw. Pächtergebühr. f.) Alle genannten Provisionssätze verstehen sich inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen oder verringern, so verändert sich dementsprechend der Provisionssatz. g.) Die Firma Bozic Immobilien kann auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden. Etwaige Interessenkollisionen werden unverzüglich mitgeteilt. 5.) Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen (z.B. Kaufpreise, Mietkautionen. Mieten etc.) sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können von uns nicht entgegengenommen werden. 6.) Unsere sämtlichen Objektangaben basieren auf uns erteilten
Informationen, sie wurden gewissenhaft wiedergegeben, eine Gewähr
für Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen
werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
7.) Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für vorliegende Vereinbarungen. 8.) Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürnberg. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung. 9.) Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, so sind wir zur fachgerechten
und nachhaltigen Bearbeitung unter Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlußchancen
ebenso verpflichtet, wie unseren Auftraggeber über die Durchsetzbarkeit
seiner Preisforderungen und sonstigen Angebotsbedingungen nach bestem Wissen
und Gewissen aufzuklären.
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